Das brasilianische Bundesverfassungsgericht (STF) hat mit 8 zu 2 Stimmen entschieden, dass das im Gesetz 9.514/1997 vorgesehene Verfahren der außergerichtlichen Vollstreckung von Darlehensverträgen mit Sicherungsübereignung (Alienação Fiduciária) durch das sog. Sistema Financeiro Imobiliário, eine spezifisches Finanzierungsystem für Immobilien, verfassungsgemäß ist.
Die Sicherungsübereignung von Immobilien ist ein Rechtsgeschäft, bei dem der Schuldner zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an der Immobilie auf den Gläubiger überträgt, wobei er im unmittelbaren Besitz der Immobilie bleibt. Die Sicherungsübereignung wird durch die Eintragung des entsprechenden Vertrags in das zuständige Grundbuchamt begründet.
Wenn die Schuld und die damit verbundenen Gebühren beglichen sind, stellt der Gläubiger ein Entlastungsdokument aus und die Sicherungsübereignung wird gelöscht. Bei Nichtzahlung wird der Schuldner vom Grundbuchbeamten aufgefordert, die fälligen Beträge innerhalb von 15 Tagen zu zahlen. Wird die Zahlung nicht geleistet, wird das Eigentum an der Immobilie auf den Gläubiger übertragen, der eine öffentliche Versteigerung zum Verkauf der Immobilie durchführt.
Mit anderen Worten, im Falle der Nichtzahlung ermöglicht das Gesetz die Vollstreckung der Schulden und die Verwertung des Eigentums im Namen des Gläubigers, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.
Mit der außerordentlichen Beschwerde Nr. 860631, über die der STF am 26.10.2023 entschied, wurde beantragt, die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften, die das oben beschriebene außergerichtliche Vollstreckungsverfahren vorsehen, festzustellen, da sie – so die Begründung der Beschwerde – gegen Bestimmungen der brasilianischen Bundesverfassung verstoßen, die eine umfassende Verteidigung, den Zugang zur Justiz, ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und die soziale Funktion des Eigentums gewährleisten.
Der berichterstattende Richter Luiz Fux, dem sich die Mehrheit der Richter anschloss, vertrat die Auffassung, dass das Gesetz 9.514/1997 nicht gegen die Bundesverfassung verstößt. Der Richter betonte unter anderem, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren auch in außergerichtlichen Verfahren eingehalten wird und dass der Schuldner das Recht hat, sich an die Justiz zu wenden, wenn er sich in seinem Verfahren oder in seinen Rechten verletzt fühlt.
Darüber hinaus betonte der berichterstattende Richer, dass die außergerichtliche Vollstreckung dieser Verträge ein Teil der Regulierungspolitik ist, das den Zugang der Bevölkerung zur Immobilienfinanzierung verbessert und niedrigere Zinssätze ermöglicht. Die beabsichtigte Feststellung der Verfassungswidrigkeit könnte daher ein Ungleichgewicht in diesem regulatorischen Gleichgewicht sowie eine größere Belastung der Justiz (und folglich eine Verlangsamung der Gerichtsverfahren) bedeuten, wovon ein großer Teil der Bevölkerung betroffen wäre.
Das Urteil hat allgemeine Wirkung (Thema 982), was bedeutet, dass die Entscheidung von allen Gerichten des Landes befolgt werden muss, wodurch die Sicherheit und Wirksamkeit der Sicherungsübereignung als Garantie weiter erhöht wird.